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   BVerwG, 08.11.1963 - IV C 138.62   

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BVerwG, 08.11.1963 - IV C 138.62 (https://dejure.org/1963,350)
BVerwG, Entscheidung vom 08.11.1963 - IV C 138.62 (https://dejure.org/1963,350)
BVerwG, Entscheidung vom 08. November 1963 - IV C 138.62 (https://dejure.org/1963,350)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 18, 6
  • JR 1964, 268
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 11.03.1959 - IV C 138.58
    Auszug aus BVerwG, 08.11.1963 - IV C 138.62
    Vorschriften als verfassungswidrig für nichtig und verlangt Schadensfeststellung nach den Grundsätzen des Urteils des erkennenden Senats BVerwGE 8, 204.

    Die Möglichkeit einer anderen Pauschal- oder auch Einzelbewertung der Erzeugnisse künstlerischen Schaffens ist, wie im oben angeführten Urteil vom 11. März 1959 (BVerwGE 8, 204) dargelegt, durchaus vorstellbar und bisher nirgends widerlegt worden.

    Die jetzige Regelung ist auch nicht etwa deshalb nichtig, weil sie offensichtlich durch die vom Senat in seinem Urteil BVerwGE 8, 204 gefundene Auslegung der damaligen Vorschrift ausgelöst wurde und dieser geradezu entgegenwirken soll.

    Dabei kann in diesem Zusammenhang unerörtert bleiben, ob die von "Erzeugnissen der Berufsausübung" schlechthin sprechende Neuregelung sowohl die dem Künstler als Hilfsmittel bei seinem Schaffen dienenden Erzeugnisse, die in der Rechtsprechung von jeher einhellig als zur Berufsausübung erforderliche Gegenstände (§ 12 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a, § 13 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a LAG) angesehen wurden (Urteile BVerwG III C 31.58 vom 19. November 1959, BVerwGE 9, 330; BVerwG III C 264.60 vom 15. März 1962, BVerwGE 14, 78; BVerwG III C 37.62 vom 28. März 1963, MDR 1963 S. 619; zu vgl. Beschluß BVerwG III B 92.62 vom 25. Juli 1963), als auch die zum Verkauf bereitgestellten Erzeugnisse, die erst das Urteil des erkennenden Senats BVerwGE 8, 204 einbezog, umfaßt.

  • BVerwG, 25.07.1963 - III B 92.62

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die

    Auszug aus BVerwG, 08.11.1963 - IV C 138.62
    Der Senat tritt insoweit im Ergebnis dem Beschlüsse des III. Senats vom 25. Juli 1963 - BVerwG III B 92.62 - bei trotz der offensichtlichen Bedenken gegenüber der getroffenen Regelung.

    Dabei kann in diesem Zusammenhang unerörtert bleiben, ob die von "Erzeugnissen der Berufsausübung" schlechthin sprechende Neuregelung sowohl die dem Künstler als Hilfsmittel bei seinem Schaffen dienenden Erzeugnisse, die in der Rechtsprechung von jeher einhellig als zur Berufsausübung erforderliche Gegenstände (§ 12 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a, § 13 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a LAG) angesehen wurden (Urteile BVerwG III C 31.58 vom 19. November 1959, BVerwGE 9, 330; BVerwG III C 264.60 vom 15. März 1962, BVerwGE 14, 78; BVerwG III C 37.62 vom 28. März 1963, MDR 1963 S. 619; zu vgl. Beschluß BVerwG III B 92.62 vom 25. Juli 1963), als auch die zum Verkauf bereitgestellten Erzeugnisse, die erst das Urteil des erkennenden Senats BVerwGE 8, 204 einbezog, umfaßt.

  • BVerfG, 07.05.1963 - 2 BvR 481/60

    Wehrmachtspensionäre

    Auszug aus BVerwG, 08.11.1963 - IV C 138.62
    In seiner Entscheidung vom 7. Mai 1963 (2 BvR 481/60, NJW 1963, 1395) hat das Bundesverfassungsgericht zwar gewisse Rechtsansprüche als dem Privateigentum an einer Sache so nahekommend bezeichnet, daß auf ihre Entziehung die Enteignungsgrundsätze anwendbar seien.
  • BVerfG, 04.05.1960 - 1 BvL 17/57

    Hausratentschädigung

    Auszug aus BVerwG, 08.11.1963 - IV C 138.62
    Denn, wie das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 11, 64 [BVerfG 04.05.1960 - 1 BvL 17/57], Leitsatz 2) ausgesprochen hat, Ansprüche nach dem Lastenausgleichsrecht sind, auch wenn sie "mit Rechtsanspruch" ausgestattet sind, nicht "Eigentum" im Sinne des Art. 14 GG.
  • BSG, 24.10.1962 - 10 RV 583/59

    Anspruch eines unterentwickelten Kindes auf Versorgung wegen schädigenden

    Auszug aus BVerwG, 08.11.1963 - IV C 138.62
    Es liegt hier, da der Kläger bei Inkrafttreten des Änderungsgesetzes noch keinen ihm günstigen unanfechtbaren Bescheid in Händen hatte, auch anders als in der Streitsache BVerwG IV C 205.61, in der der Senat mit Beschluß vom 23. November 1962 (NJW 1963, 1080 [BSG 24.10.1962 - 10 RV 583/59]) das Bundesverfassungsgericht angerufen hat, weil dort dem Berechtigten bereits eine Leistung zuerkannt war, die ihm wegen der rückwirkenden Änderung des § 296 LAG durch das 8. ÄndG LAG entzogen werden sollte.
  • BVerwG, 31.01.1957 - III C 89.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 08.11.1963 - IV C 138.62
    schlägt das Urteil des III. Senats in BVerwGE 4, 266 nicht ein, wonach ein Kriegssachschaden an Kunstwerken den Urheber, auch wenn er die Werke bereits veräußert hatte, unmittelbar getroffen haben kann, sofern er noch mindestens Mitinhaber der aus dem Urheberrecht fließenden Nutzungsbefugnisse war.
  • BVerwG, 01.03.1963 - III B 97.62
    Auszug aus BVerwG, 08.11.1963 - IV C 138.62
    Ebenso, daß als "Arbeitsmaterial" benutzte Manuskripte vom III. Senat in die Berufsausübungsgegenstände eingereiht sind (Beschluß BVerwG III B 97.62 vom 1. März 1963), dabei aber die urheberrechtliche Verwertung ausgeschieden ist.
  • BVerwG, 26.05.1961 - IV C 300.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 08.11.1963 - IV C 138.62
    Daß Manuskripte ohne wissenschaftlichen Rang in der Rechtsprechung als Betriebsvermögen angesehen und damit ihr Verlust als feststellungs- und entschädigungsfähig anerkannt sind (Urteil BVerwG IV C 300.59 vom 26. Mai 1961), ist hier ohne Interesse.
  • BVerwG, 10.07.1957 - IV C 147.56
    Auszug aus BVerwG, 08.11.1963 - IV C 138.62
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (insbesondere BVerwGE 5, 193 [196]) ist der eine Ausgleichsleistung zuerkennende Bescheid kein gestaltender Verwaltungsakt, der den Anspruch erst zur Entstehung bringt, sondern er ist lediglich feststellender Art, d.h. er verfestigt den bereits mit dem Inkrafttreten des Lastenausgleichsrechts entstandenen öffentlich-rechtlichen Anspruch.
  • BVerwG, 02.09.1963 - III CB 59.63

    Umfang des Vertrauensschutzes bei Feststellungsbescheiden

    Auszug aus BVerwG, 08.11.1963 - IV C 138.62
    Daß vor der Gesetzänderung vorgenommene, auf der damaligen Auffassung fußende Abgeltungen von Schäden wegen Vertrauensschutzes nicht einfach rückgängig gemacht werden können (zu vgl. Beschluß BVerwG III CB 59.63 vom 2. September 1963), hat nichts mit Gleichbehandlung zu tun.
  • BVerfG, 13.06.1956 - 1 BvL 54/55

    Verordnungsermächtigung

  • BVerwG, 15.03.1962 - III C 264.60

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 19.11.1959 - III C 31.58

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 28.03.1963 - III C 37.62

    Auslegung des Begriffs des Betriebsvermögens im Lastenausgleichsrecht im Sinne

  • BVerwG, 14.01.1965 - III C 94.64

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Mit diesem Vorbringen muß die Revision aber scheitern; denn - wie das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung entschieden hat - sind die Vorschriften, deren Rechtsgültigkeit die Revision in Frage stellt, nicht grundgesetzwidrig und damit rechtswirksam (vgl. hierzu Beschluß vom 25. Juli 1963 - BVerwG III B 92.62 -, Urteil vom 8. November 1963 - BVerwG IV C 138.62 - [BVerwGE 18, 6] und Urteil vom 10. Dezember 1964 - BVerwG III C 131.64 -).

    Im übrigen hat nach dem Urteil vom 12. Juni 1959 der IV. Senat durch sein Urteil BVerwGE 18, 6 selbst entschieden, daß künftig von der durch § 15 Abs. 2 FG und die 13. FeststellungsDV geschaffenen Rechtslage auszugehen ist.

  • VG Koblenz, 08.11.2010 - 4 K 623/10

    Vorausleistung auf einmalige Ausbaubeiträge bei Veranlagung einer Teilfläche

    Ein vorteilsgerechter Verteilungsmaßstab setzt im Ausbaubeitragsrecht ebenso wie im Erschließungsbeitragsrecht voraus, dass neben der reinen Grundstücksgröße auch Art und Maß der Grundstücksnutzung berücksichtigt werden (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 9. November 1982 - 6 A 36/81.OVG - AS 18, 6; Urteil vom 20. Oktober 1989 - 6 A 50/89.OVG - KStZ 1990, 74).
  • BVerwG, 05.07.1973 - III C 74.71

    Schadensfeststellung an wissenschaftlichen Manuskripten eines Historikers -

    Danach kann nicht angenommen werden, daß es Ziel der Neuregelung war, die bisherige Rechtsprechung zu korrigieren (Urteil vom 8. November 1963 - BVerwG IV C 138.62 - [BVerwGE 18, 6 [12]]).
  • BVerwG, 22.10.1969 - V C 190.66

    Gewährung von Unterhaltshilfe - Voraussetzungen für die Gewährung der Erhöhung

    Diese Regelung enthält - entgegen der Auffassung der Klägerin - keinen Verstoß gegen übergeordnetes Recht; insbesondere wird durch die Gewährung von Erhöhungsbeträgen nach den modifizierten Voraussetzungen keine entschädigungslose Enteignung der nicht mehr berücksichtigten Bezieher von Kleinstrenten herbeigeführt, weil Ansprüche nach dem Lastenausgleichsrecht, auch wenn sie "mit Rechtsanspruch" ausgestattet sind, kein "Eigentum" im Sinne des Art. 14 GG sind (BVerfGE 11, 64 [BVerfG 04.05.1960 - 1 BvL 17/57], Leitsatz 2; und BVerwGE 18, 6 [13]).
  • BVerwG, 10.12.1964 - III C 131.64

    Feststellung von einem Kunstmaler entstandenen Kriegssachschäden an Gegenständen

    Die Regelung der 13. FeststellungsDV, auf deren unbefriedigendes Ergebnis das Bundesverwaltungsgericht mehrfach hingewiesen hat (vgl. Beschluß vom 25. Juli 1963 - BVerwG III B 92.62 -, Urteil des IV. Senats vom 8. November 1963 - BVerwG IV C 138.62 - [BVerwGE 18, 6]), beruht darauf, daß einerseits der Nachweis des Verlustes von Kunstwerken im einzelnen mangels einer Aufnahme in eine Vermögenserklärung schwierig sei und andererseits die Schätzung der Kunstwerke auch in ihrem Verhältnis zueinander unüberwindliche Schwierigkeiten bereite.
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